§1 Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Schulungen und Workshops (nachfolgend Veranstaltung genannt) und der Firma Distributed Systems GmbH (nachfolgend D-SYS genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
Werden mehrere Vereinbarungen zu einem Regelungsgegenstand getroffen, so haben jüngere Vorrang vor älteren.
§2 Vertragsschluss
Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Annahme und nach Eingang der gesamten Kursgebühr bei D-SYS zustande. Der Teilnehmer bleibt 4 Wochen an sein Angebot gebunden.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
§3 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung folgender Leistungen durch D-SYS:
Durchführung von herstellerbezogenen Seminaren, Workshops und Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen der Sicherheits- und Informationstechnik und deren dazugehörigen Organisationsstrukturen.Die Veranstaltungsorte sind in Deutschland.
Durchführung von didaktisch aufeinander aufbauenden Seminaren mit teilweise abschließender Zertifizierung.
Durchführung von Inhouse- oder sonstigen Individual-Schulungen:
Durchführung von inhaltlich individuell auf den Kundenbedarf zugeschnittenen Schulungen an einem mit dem Kunden abgestimmten Schulungsort.
Die Veranstaltungen finden in ausgesuchten Tagungshotels statt. Soweit nicht gesondert ausgewiesen, ist die Unterbringung der Teilnehmer in der Tagungspauschale enthalten.
D-SYS behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet, soweit nicht in angemessenem Zeitraum eine Ersatzveranstaltung angeboten werden kann. D-SYS verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.
§4 Zahlungsbedingungen
D-SYS behält sich Änderungen der Teilnahmegebühren vor. Bei Anmeldung gelten die aktuellen, auf der D-SYS Webseite benannten Gebühren der jeweiligen Veranstaltung.
Der Teilnahmebetrag für mehrtägige Seminare versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen, ein Teilnehmerzertifikat, Mittagessen und Pausengetränke an allen Tagen. Darüber hinausgehende Leistungen sind vom Teilnehmer selbst zu zahlen, wenn es bei den auf der Web-Seite genannten Veranstaltungen nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Bei Tages-Veranstaltungen gilt eine individuelle Pauschale laut D-SYS-Web-Seite zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer mit jeweils eigenem Rahmenprogramm und Versorgung.
Der jeweilige Teilnahmebetrag wird vollständig nach Erhalt der Rechnung im Voraus, spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig. In Ausnahmefällen kann bei kurzfristiger Buchung die Zahlung auch mit dem ersten Tag der Veranstaltung fällig werden. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist D-SYS berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Wenn D-SYS einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Soll die Zahlungsleistung von einem Dritten erbracht werden, haftet der Teilnehmer als Mitschulder.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist grundsätzlich nicht möglich; bei Verlust übernimmt D-SYS keine Haftung.
Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von D-SYS schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsstunden berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Ein Wechsel des Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Minderung des Entgelts.
§5 Vertragsbeendigung/Stornierung
Bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Seminar/den Workshop/die Informationsveranstaltung zu stornieren.
Liegt ein Widerrufsrecht nicht oder nicht mehr vor, ist eine Stornierung (d.h. Rücktritt) einer Schulungs- oder Workshopbuchung oder eine Prüfungsanmeldung als Teilnehmer zu den nachfolgenden Bedingungen möglich: Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Ab dem 14. Tag bis zu 8 Tagen vor dem Veranstaltungstag sind 30 % des Teilnahmebetrages zu zahlen. Bei Nichterscheinen oder Stornierung innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 7 Tagen vor dem Veranstaltungstag werden 50 % des Teilnahmebetrages fällig. Dem Teilnehmer werden dann die kompletten Schulungsunterlagen per Post zugestellt. Maßgeblich ist der Posteingangstempel von D-SYS, soweit der Teilnehmer keinen anderweitigen Zugang nachweisen kann.
Gerne akzeptiert D-SYS ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der Veranstaltung ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die von D-SYS einbehaltene Stornierungsgebühr.
Ein Wechsel des Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
§6 Haftung
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist – soweit es sich nicht um vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) handelt – ausgeschlossen. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ansonsten auf die Schäden begrenzt, die insoweit typischerweise entstehen und vorhersehbar sind. Dies gilt insbesondere für einen entgangenen Gewinn.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, das zur Verfügung gestellte Schulungsequipment nur nach den Richtlinien und Vorgaben des Schulungsleiters zu nutzen und es mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Der Anschluss und Betrieb eigener Geräte innerhalb des Schulungsnetzwerks ist grundsätzlich untersagt.
D-SYS haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, IT Geräte oder Kraftfahrzeuge. Dieses gilt nicht, soweit D-SYS grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens D-SYS. Die Haftung für Garantien, aus Arglist, für Rechtsmängel und Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. D-SYS übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen und der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung.
§7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Teilnehmer Endverbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes und kein Kaufmann, so hat er das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen.
Stornierungsgebühren werden insoweit nicht erhoben. Nach Ausübung des Widerrufsrechtes werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: Distributed Systems GmbH, Lange Flagge 21, 48366 Laer. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden hat.
§8 Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von D-SYS gestattet. Das gilt im Besonderen auch für in den Schulungsunterlagen enthaltenen Grafiken, Bilder, sowie entsprechend gekennzeichnete Warenzeichen und Firmen- bzw. Produktnamen und –Beschreibungen. .
§9 Datenschutz
D-SYS schützt personenbezogenen Daten des Teilnehmers im Sinne des §5 BDSG. Dazu werden die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandelt und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnahmeinformationen gespeichert werden. Durch seine gesonderte Zustimmung willigt er ebenfalls ein, dass D-SYS Ihn zukünftig über Produkte und Veranstaltungen informieren bzw. auch per Fax, E-Mail oder Telefon kontaktieren kann. Dazu garantiert D-SYS, gespeicherte Daten nicht mit anderen Unternehmen zu Zwecken der Werbung auszutauschen. Die Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Schriftform, per Mail oder Telefax.
§10 Sonstiges
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind als solche zu kennzeichnen, bedürfen der Schriftform und werden verbindlich, sobald sie von den Vertragspartnern unterzeichnet sind. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Dieser Schriftformbehalt kann nur durch eine schriftlich abgefasste, von beiden Vertragsparteien unterschriebene Vereinbarung, aufgehoben werden.
Die Parteien werden im Falle von Streitigkeiten zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte eine gütliche Einigung nicht gelingen, so ist ein Rechtsstreit – soweit gesetzlich zulässig – vor dem zuständigen Landgericht Münster zu führen. Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern zulässig, ist die Anwendung von EU-Recht ausgeschlossen.
Wenn der Vertrag eine Lücke enthält oder eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der fehlenden und unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die den von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecke der fehlenden und unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
©Distributed Systemg GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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